Etwa 50 Delegierte der Gemeinden aus dem ganzen Kirchenkreis Walsrode ließen sich vom stellvertretenden Präsidenten des Landeskirchenamtes, Dr. Rainer Mainusch von der Initiative der Landessynode zum Thema „Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts – heute noch aktuell und sinnvoll?“ berichten. Er zeigte verschiedene Modelle auf, wie sich Kirchengemeinden in Zukunft rechtlich organisieren können. Denn es werde in vielen Bereichen immer schwieriger, die eigentlichen Aufgaben im Gemeindeleben vor Ort wahrzunehmen, da gleichzeitig immer mehr verpflichtende verwaltende Tätigkeiten zu erfüllen seien. Die Delegierten interessierten sich sehr für das Modell der Übertragung der außerkirchlichen Rechtsfähigkeit auf den Kirchenkreis bei gleichzeitiger Beibehaltung der innerkirchlichen Rechtsfähigkeit der einzelnen Kirchengemeinden. Es bietet den Kirchengemeinden durch die Reduzierung von Verwaltungsaufwand und Haftungsrisiken mehr Möglichkeiten zur Konzentration auf die inhaltliche Gestaltung. „Dieses Modell wird bereits in anderen Landeskirchen praktiziert und man hat damit gute Erfahrungen gemacht“, so Dr. Mainusch. Interessierte Kirchenkreise und Kirchengemeinden können im Rahmen einer Erprobungsphase ab Herbst 2024 eigene Erfahrungen sammeln. Bis dahin wollen die Verantwortlichen im Kirchenkreis Walsrode die Chancen und Nachteile genau bedenken und möglicherweise bereits Weichen stellen.
Außerdem wurde das Schutzkonzept des Kirchenkreises zur Prävention sexualisierter Gewalt verabschiedet. Aktuell sei kein Fall im Kirchenkreis bekannt. Aber die Zahlen des BKA, dass im Jahr 2022 deutschlandweit ca. 118.000 Fälle erfasst wurden, zeigen, wie groß das Problem ist. Zudem ist davon auszugehen, dass die Dunkelziffer deutlich höher liegt. „Wir nehmen es ernst, dass so viele Personen betroffen sind und dass eine Gewalterfahrung sie ein Leben lang begleitet“, so Superintendent Ottomar Fricke. Im Vorfeld der Erstellung haben alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden einen Fragebogen zur Risiko- und Ressourcenanalyse zugeschickt bekommen. Ziel dabei war es, zu erfahren, was schon installiert ist, was sich bewährt hat, aber auch wo es Lücken gibt, wo Unsicherheiten bestehen und Risiken gesehen werden. Eine Gruppe innerhalb des Kirchenkreises, bestehend aus Mitarbeitenden aus der Lebensberatungsstelle, dem Bereich der Kindertagesstätten, der MAV und der Leitungsebene hat diese Fragebögen ausgewertet. Unter Beratung der Landeskirche wurde dann in mehreren Schritten das Schutzkonzept erarbeitet. Ein wesentlicher Teil ist dabei die Prävention. Es geht darum genau hinzuschauen, zuzuhören, sensibel und achtsam zu sein, Handlungssicherheit zu gewinnen und für Betroffene Ansprechpartner zu finden. Nach einigen Rückfragen zur praktischen Umsetzung innerhalb der Kirchengemeinden wurde das Konzept. Es wird ab sofort umgesetzt.